Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen der Veranstaltung

Veranstaltung

Season Open Flashback Party

Datum 06.04.2024

Veranstaltungsort: Dorfgemeinschaftshaus Reher, Dorfstr. 58, 31855 Aerzen

Veranstalter

Jack´s Crazy Opel Crew

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Veranstaltungsseit www.jco-crew.de.

2. Ticketkauf

2.1. Der Ticketverkauf für die Veranstaltung ist ausschließlich über die Jack´s Crazy Opel Crew (Ticketshop www.jco-crew.de/ticketshop) möglich.

2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Jetzt kaufen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.

2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter den Kauf gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel. 

3. Preise

3.1. Der im Ticketshop genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.

3.2. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.

3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Gutschein-code) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden.

4. Zahlung

4.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig und spätestens 14 Tage nach Bestellvorgang, jedoch bis spätestens 01.04.2024 zu zahlen.

5. Widerrufsrecht

5.1 Auschluss des Wiederrufsrechts nach §312 BGB

6. Rücktritt/Storno

6.1. Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.

a) Bei Rücktritt/Storno vor dem 30.03.2024 wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 5 EUR erstattet nach Rücksendung des Tickets.
b) Bei Rücktritt/Storno ab dem 01.04.2023 erfolgt keine Erstattung.

7. Absage der Veranstaltung

7.1. Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen.

7.2. Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet.

8. Bildmaterial/Fotografien

8.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist München.

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

9.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.